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Von der Würde des Löwenzahns

Aufgepasst Landwirte, Profi- und Hobbygärtner im Land: Überlegts Euch zweimal, bevor Ihr zur Hacke greift und dem Unkraut zu Leibe rückt, die Hecke in Form bringt oder den Apfelbaum trimmt. Ihr seid vielleicht eben im Begriff, eine ethisch verwerfliche Tat zu tun. Wie denn? Es stand am vergangenen Dienstag (und nicht etwa am 1. April) in der baz und wird daher wohl stimmen: Auch Pflanzen haben eine Würde, die es zu wahren gilt. Diese Würde wird insbesondere dann verletzt, wenn die Entwicklungsfähigkeit der Pflanze – etwa Wachstum oder Fortpflanzung – gestört wird. Und eine solche Störung der Entwicklungsfähigkeit ist nur dann tolerierbar, wenn ein «moralischer Rechtfertigungsgrund» geltend gemacht werden kann. Also sprach die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH). Auf dass wir jetzt endlich wissen, wie der Begriff «Würde der Kreatur» auf die Pflanzenwelt anzuwenden sei.

Dem hehren Gremium ist zwar zugute zu halten, dass es mit seinem Schiedsspruch wohl in erster Linie auf die Forscher und deren Labors abzielt, die bekanntlich Quell alles potentiell Gefährlichen, Üblen und Verwerflichen auf dieser Welt sind. Doch auch für uns Normalbürger hat die Weisung der Weisen unabsehbare Folgen. So genügt es künftig wohl nicht, keiner Fliege ein Leid anzutun. Nein, auch um den Löwenzahn muss einen weiten Bogen machen, wer weiterhin als guter Mensch gelten will. Sogar Körnlipicker und Salatesser stehen jetzt wie Fleischgeniesser vor dem Dilemma, entweder moralisch verwerflich zu handeln oder zu verhungern.

Wie es weiter gehen soll, ist unklar. Muss jetzt jeder, der einen Spaten zur Hand nehmen will, erst ein Gesuch bei der zuständigen Ethikkommission einreichen? Oder lassen wir unsere Gemüsegärten und Blumenbeete am gescheitesten gleich verwildern? Mir ists einerlei. Ich jäte sowieso nicht gerne.

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